Knotenpunkt Recht: Beschreibung und Abgrenzung der Aufgaben
Der Knotenpunkt Recht ist eine Anlaufstelle für rechtliche Fragen in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz (KI). Er ist an das Kompetenznetzwerk für künstliche Intelligenz (CNAI) angeschlossen. Die administrative Leitung liegt bei der Direktion für Völkerrecht (DV) und dem Bundesamt für Justiz (BJ). Das Ziel des Knotenpunkts Recht besteht darin, die Bundesbehörden bei rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit KI zu unterstützen. So können beispielsweise in der Bundesverwaltung erstellte Analysen überprüft oder konkrete und spezifische Fragen beantwortet werden.
Aufgrund der beschränkten Ressourcen kann der Knotenpunkt Recht allerdings keine Dienstleistungen eines «klassischen» Rechtsdienstes erbringen. Vertiefte Analysen der rechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von KI-Systemen oder die vollständige Begleitung eines Projekts sind nicht möglich.
Zur Unterstützung der Dienste, die für ihre Aufgaben KI-Systeme einsetzen möchten, hat der Knotenpunkt Recht häufig gestellte Fragen mit konkreten Beispielen zusammengestellt.
Trotzdem ist jeder Fall einzeln zu prüfen, denn die allgemeinen Antworten lassen sich nicht auf alle Situationen übertragen. Eine vertiefte rechtliche Analyse sollte in jedem Fall durchgeführt werden.
Schliesslich gilt es zu betonen, dass für Gesetzgebungsvorhaben in Zusammenhang mit Digitalisierung der Fachbereich Rechtsetzung in Digitalisierungsfragen (RDI) im BJ zuständig ist. Dieser steht den Diensten der Bundesverwaltung bei der Erarbeitung gesetzlicher Grundlagen von Beginn weg zur Seite.
Einrichtung eines Chatbots: Datenschutzfragen
Einrichtung eines Chatbots: Grundsatz von Treu und Glauben
Roboter als IT-Benutzer
Transkription von Protokollen durch einen Roboter
Wo sind auf der Website des BJ relevante Informationen zu KI zu finden?
- www.bj.admin.ch > Staat & Bürger > Datenschutz > Fragen und Antworten zum Datenschutz
- FAQ Datenschutzrecht: Automatisierte Einzelentscheidung, Kap. 6.2 / Profiling, Kap. 2.3 / Datenschutz-Folgenabschätzung, Kap. 6.3
- www.bj.admin.ch > Staat & Bürger > Datenschutz > Informationen für Bundesorgane
- Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) – Übersicht zu den wichtigsten Änderungen für die Erarbeitung der Rechtsgrundlagen betreffend Datenbearbeitungen durch Bundesorgane: Automatisierte Einzelentscheidungen, Kap. 2.2.1 Bst. c (mit spezifischen Ausführungen zu KI) / Profiling, Kap. 2.2.1 Bst. b / Datenschutz-Folgenabschätzung, Kap. 4.3
- Gesetzgebungsleitfaden Datenschutz: Automatisierte Einzelentscheidung: Kap. 2.3.4 und 3.2.3 / Automatisierte Unterstützung der individuellen Entscheidfindung durch künstliche Intelligenz, Kap. 2.3.5 und 3.2.3 / Profiling, Kap. 2.3.3 und 3.2.2
- Instrument für die Risikovorprüfung (Excel-Tabelle)
- DSFA-Leitfaden, S. 3 und 17